| Verkaufs- und Lieferbedingungen - AGB | ||
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I. Allgemeines Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit der Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH verbindlich, soweit sie mit deren Leistungen und Lieferungen im Zusammenhang stehen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen in der jeweiligen bekannten aktuellen Form als vereinbart. Hierzu gehören auch die jeweils gültigen Preislisten. Entgegenstehende fremde Geschäftsbedingungen werden von Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH nicht anerkannt. Eines besonderen Widerspruches bedarf es nicht. Abweichende Vereinbarungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung gültig. II. Preisstellung 1.
Die Preise gelten ab Lager ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer.
Bei Kleinaufträgen bis 500,- erfolgt die Lieferung grundsätzlich
gegen Nachnahme. 2. Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH behält sich für noch nicht gelieferte Mengen eine Erhöhung des vereinbarten Preises vor, wenn aufgrund einer Änderung der Rohstoff- und/oder Wirtschaftslage Umstände eintreten, die die Herstellung und/oder den Einkauf des betreffenden Erzeugnisses wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarung verteuern. In diesem Fall kann der Käufer binnen 4 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung die hiervon betroffenen Aufträge streichen. Zu einer Erhöhung des vereinbarten Preises ist Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH ferner berechtigt, wenn nachträglich eine Lieferfristverlängerung aus einem der unter IV genannten Gründe erfolgt, Material oder Ausführung Änderungen erfahren, weil die Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH vom Käufer überlassenen Unterlagen und/oder gegebenen Weisungen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren. Dies gilt auch, wenn die Angaben, die Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH für die Ausführung der Bestellung benötigt, nicht rechtzeitig, zugehen, oder wenn sie der Käufer nachträglich abändert, dadurch eine Verzögerung der Lieferung verursacht. III. Zahlungsbedingungen 1. Die Zahlungsansprüche sind mit erfolgter Lieferung oder Bereitstellung der Ware fällig und sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, sofort ohne Skontoabzug zahlbar. Werden von Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH Wechsel oder Schecks zahlungshalber angenommen, so gehen sämtliche entstehenden Spesen und Kosten zu Lasten des Ausstellers. Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn die Wechsel oder Schecks fristgemäß eingelöst und sämtliche Nebenkosten bezahlt sind. 2.
Die Kosten für Lohnarbeiten, Transport- und alle sonstigen Auslagen
der Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH, sind sofort
und zwar ohne Abzug zur Zahlung fällig. 3. Die Aufrechnung mit von Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. 4.Eingehende Zahlungen werden auf offene Forderungen nach Wahl von Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH verrechnet; entgegenstehende Bestimmungen des Einzahlers sind unwirksam. Solange Zahlungsrückstände vorhanden sind, dürfen Skontoabzüge nicht vorgenommen werden. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so ist Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Dieser beträgt 15% des Kaufpreises. Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH ist berechtigt, einen höheren Schaden, der Käufer ist berechtigt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 5. Während des Verzuges des Käufers ist Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH berechtigt, Zinsen in Höhe der durchschnittlichen Banksätze für Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 4% über Bundesbankdiskontsatz zu verlangen. IV. Lieferfristen und Termine 1. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klarstellung der Einzelheiten des Auftrages, vereinbartem Dokumenten- und/oder Anzahlungserhalt und der Beibringung etwa erforderlicher in- und ausländischer behördlicher Bescheinigungen. Lieferfristen und Termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Lager. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne Verschulden von Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die vom Vorlieferanten der Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH verursacht sind, wird nicht eingestanden. 2.
Die Lieferfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte der
Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH aus Verzug des
Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen
aus diesen oder anderen Abschlüssen Wolfram Dosch Gesellschaft
für Lichttechnik mbH gegenüber in Verzug ist. 3.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Wolfram Dosch Gesellschaft
für Lichttechnik mbH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung
und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. 4. Der Käufer kann von Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH die Erklärung verlangen, ob Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern will. Erklärt sich Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH nicht bereit, kann der Käufer zurücktreten. Für den Fall, dass Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH in Verzug gerät, kann der Käufer nach Ablauf einer Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH gesetzten angemessenen Frist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Bei teilweisem Verzug ist der Käufer, wenn deshalb die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat, berechtigt, vom gesamten Vertrag zurückzutreten. 5. Aufträge für Sonderanfertigungen und Spezialumbauten können nicht storniert werden, es sei denn der Käufer ist bereit, die bis dahin entstandenen Kosten für Material und Arbeitszeit zu ersetzen. Dieses gilt auch für das unter II gesagte. V. Eigentumsvorbehalt 1. Alle gelieferte Ware bleibt Eigentum von Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später geschlossenen Verträgen (Vorbehaltsware). Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. 2.
Be- und Verarbeitung im Eigentum von Wolfram Dosch Gesellschaft
für Lichttechnik mbH stehender Ware erfolgt über Wolfram Dosch
Gesellschaft für Lichttechnik mbH als Hersteller im Sinne §950
BGB, ohne Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH zu verpflichten.
Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im vorbezeichneten
Sinne. 3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern: vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den Ziffern 4 + 5 auf Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. 4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH abgetreten. Sie dienen in dem selben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer eingestellt, so wird die Forderung des Käufers aus dem Kontokorrentverhältnis in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware abgetreten. 5. Bei Zahlungen durch Scheck geht das Eigentum an diesem auf Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH über, sobald der Käufer die Ware erwirbt. Erfolgt Zahlung durch Wechsel, so tritt der Käufer die daraus entstehenden Rechte hiermit im voraus ab. Die Übergabe dieser Papiere wird dadurch ersetzt, das der Käufer sie für Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH verwahrt, oder falls er nicht unmittelbaren Besitz an ihnen erlangt, seinen Herausgabeanspruch gegen Dritte hiermit im voraus an Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH ab; er wird diese Papiere mit seinem Indossament versehen unverzüglich an Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH übergeben. 6. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werkliefervertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werkliefervertrag in gleichem Umfange im voraus an Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH abgetreten, wie in Ziffer 4 bestimmt ist. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu einem jederzeit zulässigen Widerruf von Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH einzuziehen. Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH verpflichtet sich, von diesem Widerrufsrecht nur dann Gebrauch zu machen, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach pflichtgemäßen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. 7. Zur Abtretung der Forderungen an Dritte einschließlich des Forderungsverkaufes an Factoring-Banken ist der Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH berechtigt. Auf Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu unterrichten sofern dies nicht von Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH selbst getan wird und die zur Einziehung erforderlicher Auskünfte und Unterlagen zu geben. 8. Wenn Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrage, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt. 9.
Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte
muß der Käufer Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH
unverzüglich benachrichtigen. VI.
Gewährleistung 1. Übernimmt der Vorlieferant gegenüber dem Käufer eine Gewährleistung, so ist eine Haftung von Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH ausgeschlossen. 2. Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens der Zeitpunkt des Verlassens des Lagers. Gelieferte Ware ist unverzüglich zu prüfen. 3.
Mängel sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich
nach Entdecken unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung
schriftlich zu rügen. Wird ein offensichtlicher Mangel nicht binnen
14 Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, so ist
eine Haftung von Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH
ausgeschlossen. 4. Bei berechtigter rechtzeitiger Mängelrüge ist Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH berechtigt, die Ware zurückzunehmen und an ihrer Stelle einwandfreie zu liefern oder unter angemessener Wahrung der Interessen des Käufers den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern. 5. Kommt Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH der Ersatzteillieferung bzw. Nachbesserungspflicht nicht oder nicht vertragsgemäß nach, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages zu. 6. Eventuelle Mängelansprüche des Käufers entfallen, sofern er nicht Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH unverzüglich Gelegenheit gibt, sich von dem Mangel zu überzeugen, und er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben nicht unverzüglich zur Verfügung stellt. 7. Mängelansprüche verjähren soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist spätestens 3 Monate nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH. 8. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu. 9. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), es sei denn, der Käufer sollte durch zugesicherte Eigenschaften gerade gegen derartige Schäden abgesichert werden. 10. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei der Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware. 11. Die Haftung von Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH richtet sich ausschließlich nach den in vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenso Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers, sind ausgeschlossen, es sei denn in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. 12. Alle Ansprüche gegen Wolfram Dosch Gesellschaft für Lichttechnik mbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren ein Jahr nach Gefahrübergang auf den Käufer, wenn nicht gesetzliche oder durch diese Geschäftsbedingung vereinbarte Verjährungsfristen kürzer sind. VII.
Erfüllungsort und Gerichtsstand VIII.
Teilunwirksamkeit
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